Abrechnungsmodalitäten

Eine Einzel- oder Paarsitzung dauert 45-60 Minuten.

Eine Familiensitzung dauert in der Regel 60-90 Minuten.

Die Sitzungen sollen nicht wöchentlich erfolgen, da der Veränderungsprozess nicht innerhalb der Gespräche, sondern in der Zeit dazwischen stattfindet.

Obwohl die systemische Therapie ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren ist, gilt sie in Deutschland nicht als sogenanntes Richtlinienverfahren für die Krankenkassen und wird aus diesem Grunde nicht übernommen. In besonderen Umständen unterliegt der Therapiebedarf dem § 27 (3)SGB VIII und ist darüber abzurechnen.

Um tragbare Veränderungen und neue Perspektiven zu erschließen, werden  in der Regel 6 bis 12 Sitzungen benötigt. Die Sitzungen finden je nach individuellen Zielen alle zwei bis drei Wochen statt. Die Termine werden nach ihrem Zeitkontingent abgestimmt.